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Helle Freizeitimmobilie mit dezenten farbigen Fassadenelementen Symbolbild

Immobilien für aktive Freizeitangebote

Freizeitstandorte mit Immobilienbezug verkaufen

Indoor-Spielbereiche, Bewegungsangebote und andere Erlebnisbetriebe nutzen besondere Gebäude und Grundstücke. AWZ behandelt den Verkauf der Liegenschaft und trennt ihn von Betrieb, Marke, Inventar und behördlicher Nutzung.

Erlebnisimmobilie mit Halle, Zugang und begrüntem Vorplatz
Symbolbild

Für Eigentümer

Wenn Gebäude und Freizeitbetrieb nicht dasselbe sind

Ein Standort kann dem Betreiber gehören, gemietet sein oder nur teilweise betrieblich genutzt werden. Vor einem Immobilienverkauf werden Eigentum, Flächen, Zugänge und bauliche Nutzung ohne Annahmen zum Unternehmenswert beschrieben.

Ein Eigentümer beendet den Betrieb

Die Liegenschaft soll verkauft werden, während Ausstattung und laufende Verträge getrennt behandelt werden.

Betreiber und Immobilieneigentümer sind verschieden

Mietverhältnis, Gebäude und betriebliche Einrichtungen dürfen nicht miteinander vermischt werden.

Der Standort wird zu groß oder zu klein

Veränderte Flächenbedürfnisse führen beim Eigentümer oder Betreiber zu einer Immobilienentscheidung.

Ein Käufer sucht eine besondere Liegenschaft

Region, Gebäudeart und geplante Freizeitnutzung werden ohne Genehmigungs- oder Erfolgszusage beschrieben.

Leerer Indoor-Bewegungsbereich mit hoher Decke
Symbolbild

Worum es fachlich geht

Welche Immobilien zu aktiver Freizeit passen können

Nicht die bunte Erlebnisidee, sondern das konkrete Grundstück und Gebäude stehen im Mittelpunkt. Nutzung, Raumhöhe, Sicherheit und Genehmigungen bleiben objekt- und vorhabenabhängig.

01

Hallen und Innenbereiche

Große Räume, Nebenflächen, Zugänge und technische Ausstattung werden nach dem tatsächlichen Bestand beschrieben.

02

Außenflächen und Zufahrt

Freiflächen, Stellplätze und Anlieferung zählen nur, soweit sie zur konkreten Liegenschaft gehören.

03

Gemischte Freizeitstandorte

Gastronomie, Verkauf oder Veranstaltung werden nicht automatisch als genehmigte Bestandteile vorausgesetzt.

Für Kaufinteressenten

Einen Standortwunsch für Freizeitnutzung mitteilen

Interessenten beschreiben Region, Flächenrahmen und geplante Nutzung. Ob eine Immobilie baulich und rechtlich passt, muss für das konkrete Vorhaben gesondert beurteilt werden.

Standortwunsch mitteilen
Besprechung zu Gebäudeplan und Außenflächen eines Freizeitstandorts
Symbolbild

Besonderheit dieser Domain

Betrieb, Inventar und Liegenschaft getrennt behandeln

AWZ konzentriert sich auf Grundstück und Gebäude. Unternehmensverkauf, Markenrechte, Geräte, Kundenverträge und Genehmigungen sind keine automatisch eingeschlossenen Leistungen.

Freizeitstandort verkaufen

Kurz beantwortet

Fragen zu Freizeit- und Erlebnisstandorte mit Immobilienbezug in Österreich

Kann ein kompletter Freizeitbetrieb angeboten werden?

Im Mittelpunkt steht die Immobilie. Ein Unternehmensverkauf erfordert eine gesonderte und ausdrücklich bestätigte Aufgabenstellung.

Gehören Geräte und Spielanlagen zur Immobilie?

Nicht automatisch. Inventar und fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile müssen im Einzelfall klar unterschieden werden.

Ist eine bestehende Nutzung auf einen Käufer übertragbar?

Das wird nicht versprochen. Genehmigungen, Verträge und geplante Nutzung müssen von den zuständigen Stellen und Fachleuten geprüft werden.

Kann ich einen Freizeitstandort suchen, ohne Betreiber zu sein?

Ein Kaufwunsch kann mit der geplanten Nutzung beschrieben werden. AWZ beurteilt damit weder die Geschäftsidee noch ihren wirtschaftlichen Erfolg.

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