Ein Eigentümer beendet den Betrieb
Die Liegenschaft soll verkauft werden, während Ausstattung und laufende Verträge getrennt behandelt werden.
Symbolbild
Immobilien für aktive Freizeitangebote
Indoor-Spielbereiche, Bewegungsangebote und andere Erlebnisbetriebe nutzen besondere Gebäude und Grundstücke. AWZ behandelt den Verkauf der Liegenschaft und trennt ihn von Betrieb, Marke, Inventar und behördlicher Nutzung.
Für Eigentümer
Ein Standort kann dem Betreiber gehören, gemietet sein oder nur teilweise betrieblich genutzt werden. Vor einem Immobilienverkauf werden Eigentum, Flächen, Zugänge und bauliche Nutzung ohne Annahmen zum Unternehmenswert beschrieben.
Die Liegenschaft soll verkauft werden, während Ausstattung und laufende Verträge getrennt behandelt werden.
Mietverhältnis, Gebäude und betriebliche Einrichtungen dürfen nicht miteinander vermischt werden.
Veränderte Flächenbedürfnisse führen beim Eigentümer oder Betreiber zu einer Immobilienentscheidung.
Region, Gebäudeart und geplante Freizeitnutzung werden ohne Genehmigungs- oder Erfolgszusage beschrieben.
Worum es fachlich geht
Nicht die bunte Erlebnisidee, sondern das konkrete Grundstück und Gebäude stehen im Mittelpunkt. Nutzung, Raumhöhe, Sicherheit und Genehmigungen bleiben objekt- und vorhabenabhängig.
Große Räume, Nebenflächen, Zugänge und technische Ausstattung werden nach dem tatsächlichen Bestand beschrieben.
Freiflächen, Stellplätze und Anlieferung zählen nur, soweit sie zur konkreten Liegenschaft gehören.
Gastronomie, Verkauf oder Veranstaltung werden nicht automatisch als genehmigte Bestandteile vorausgesetzt.
Für Kaufinteressenten
Interessenten beschreiben Region, Flächenrahmen und geplante Nutzung. Ob eine Immobilie baulich und rechtlich passt, muss für das konkrete Vorhaben gesondert beurteilt werden.
Standortwunsch mitteilen
Besonderheit dieser Domain
AWZ konzentriert sich auf Grundstück und Gebäude. Unternehmensverkauf, Markenrechte, Geräte, Kundenverträge und Genehmigungen sind keine automatisch eingeschlossenen Leistungen.
Freizeitstandort verkaufenKurz beantwortet
Im Mittelpunkt steht die Immobilie. Ein Unternehmensverkauf erfordert eine gesonderte und ausdrücklich bestätigte Aufgabenstellung.
Nicht automatisch. Inventar und fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile müssen im Einzelfall klar unterschieden werden.
Das wird nicht versprochen. Genehmigungen, Verträge und geplante Nutzung müssen von den zuständigen Stellen und Fachleuten geprüft werden.
Ein Kaufwunsch kann mit der geplanten Nutzung beschrieben werden. AWZ beurteilt damit weder die Geschäftsidee noch ihren wirtschaftlichen Erfolg.
Ein gemeinsamer Kontaktweg
Schreiben Sie uns, worum es bei Ihrer Immobilie, Ihrem Kaufwunsch oder Ihrem Interesse an einer Mitarbeit geht.
Persönlicher Kontakt
Dr. Hans Berger & Team